Kommunaler Sozial- und Erziehungsdienst

Eingruppierung und Gesundheitsschutz nach TVöD-VKA

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Das geänderte Tarifrecht sicher umsetzen
Für die Beschäftigten des kommunalen Sozial- und Erziehungsdienstes gelten spezielle tarifliche Regeln zur Eingruppierung und zum Gesundheitsschutz. Beide Aspekte sollten das Arbeitsfeld attraktiver für Beschäftigte machen.

Die entsprechenden tariflichen Regelungen zu kennen, ist deshalb für Personalabteilungen und Arbeitnehmervertretungen gleichermaßen wichtig. Das Praxis-Handbuch Tarifvertrag Sozial- und Erziehungsdienst bietet einen aktualisierten Gesamteinstieg in alle tariflichen Regelungen:
das aktuelle Eingruppierungsrecht der S-Entgeltgruppen die Umsetzung des Gesundheitsschutzes die Handlungsfelder für Arbeitgeber sowie Betriebs- und Personalräte
So können beide Seiten (Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen) ihre Rechte und Pflichten rechtssicher durchsetzen.

Annett Gamisch, Diplom-Betriebswirtin (BA) für öffentliche Wirtschaft; Trainerausbildung; langjährige Erfahrung in der Eingruppierung und Stellenbeschreibung für den öffentlichen und kirchlichen Dienst; Geschäftsführerin des Instituts für PersonalWirtschaft (IPW) GmbH in Fulda, das den öffentlichen und kirchlichen Dienst schult und personalwirtschaftlich berät.Thomas Mohr, Ass. jur., Studium der Rechtswissenschaft mit Schwerpunkt Öffentliches Recht, Referent für Tarifrecht des Instituts für Personalwirtschaft (IPW) GmbH in Fulda, Berater in Eingruppierungsfragen und in der Erstellung von Stellenbeschreibungen und Stellenbewertungen für den öffentlichen und kirchlichen Dienst.Achim Richter M.A. M.A., ?, war Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Rechtsanwalt, Berater und Trainer im Arbeits- und Tarifrecht des öffentlichen und kirchlichen Dienstes.
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