Kunstbegriffe zwischen Recht und Praxis

Historische Wechselwirkungen zwischen Ästhetik, Kunsttheorie und Rechtswissenschaft

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Was gilt als Kunst(-werk) und was nicht? Und wer kann diese Frage beantworten? Die Geschichte der Kunstgeschichte selbst liefert hierzu aufschlussreiche Perspektiven, wenn man die rechtshistorischen Kontexte mit in den Blick nimmt. Zwischen Dada und Fluxus untersucht Marius Müller die wechselseitige Einflussnahme von Rechtswissenschaft und Kunstgeschichte auf die Begrifflichkeiten und Definitionen von (bildender) Kunst. Dabei kommt er zu einem überraschenden Befund: Das Denken der juristischen »Kunstbetrachter« und ihrer Fakultät prägten auf kunsttheoretischer Ebene das Verständnis von (bildender) Kunst.

Marius Müller, geb. 1992, ist derzeit Rechtsreferendar im Bezirk des Kammergerichts in Berlin. Er studierte Rechtswissenschaften, Kunstgeschichte sowie Neuere und Neueste Geschichte (2020 Grado en Derecho, 2018 Erste Juristische Prüfung, 2016 B.A.) an den Universitäten in Passau und Toledo (Spanien) mit Aufenthalten an der Université de Genève und am International Institute for the Unification of Private Law (UNIDROIT) in Rom.

»Der Text ist kein leichter Lesestoff, aber in jedem Fall erkenntnisbildend.« Kurt Eichler, Kulturpolitische Mitteilungen, 179/4 (2022)
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Dissertationsschrift
MOHR SIEBECK
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