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Dissertationsschrift

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Um eine Rechtsverweigerung zu vermeiden, kann in grenzüberschreitenden Zivilverfahren Rechtsschutz durch einen Staat erforderlich werden, der an sich keine Zuständigkeit vorsieht. Marius Müller untersucht dieses Phänomen der Notzuständigkeit auf breiter rechtsvergleichender Grundlage. Dabei beschränkt er sich nicht auf die Erläuterung der geschriebenen Notzuständigkeiten des Unionsrechts, sondern zeigt auf, wann auch in europäischen Binnensachverhalten ein Bedürfnis für eine Notzuständigkeit bestehen kann und wie diesen Konstellationen begegnet werden sollte. Ferner wird das autonome Recht umfassend analysiert und ein Leitfaden für die Ausübung der Notzuständigkeit entworfen. Auf dieser Grundlage deckt Marius Müller abschließend Optimierungspotenziale auf und unterbreitet konkrete Handlungsvorschläge für eine rechtsaktübergreifende und kohärente Ausgestaltung der Notzuständigkeit im europäischen Recht sowie eine mögliche Kodifizierung im autonomen Recht de lege ferenda.

Geboren 1994; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Würzburg; 2018 Erste Juristische Prüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur für Privatrecht am Institut für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht der Universität Würzburg; Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG Bamberg; 2023 Promotion.
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Historische Wechselwirkungen zwischen Ästhetik, Kunsttheorie und Rechtswissenschaft
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