Die Kriegsverbrecher vor Gericht

  • Noch nicht erschienen. Erscheint laut Verlag am 15.11.2024.
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Noch im Exil verfasste Fritz Bauer sein bedeutendes Plädoyer für die Ahndung der nationalsozialistischen Verbrechen - und machte deren strafrechtliche Verfolgung zu seiner Lebensaufgabe.Fritz Bauer legte am Ende des Zweiten Weltkriegs für ein breites Publikum dar, dass an der völkerrechtlichen Legitimität eines alliierten Strafgerichtshofs, der über die Verantwortlichen des »Dritten Reichs« zu Gericht sitzt, kein Zweifel bestehen könne. Sein Buch erschien bereits 1945 kurz nach Kriegsende auf dem deutschen Markt, nachdem es im Jahr zuvor im schwedischen Original publiziert worden war. Es zeigt die Gedankenwelt des politischen Emigranten »vor Nürnberg«, spiegelt historisch weit ausgreifend die völkerrechtliche Diskussion wider und gibt Aufschluss über Bauers Erwartungen: Er fordert ein Straftribunal und setzt sich zudem eingehend mit den drängenden juristischen Fragen auseinander. In der Bundesrepublik Deutschland wurde sein Buch in juristischen Fachkreisen ignoriert, dies auch und
gerade nachdem Bauer 1949 aus dem Exil zurückgekehrt war. Dennoch wurde Fritz Bauer später Generalstaatsanwalt in Hessen und Initiator des ersten Auschwitz-Prozesses, die strafrechtliche Verfolgung von NS-Verbrechen wurde zu seiner Lebensaufgabe. In seinem aufschlussreichen Nachwort ordnet Joachim Rückert Bauers Buch und dessen Bedeutung in den historischen Kontext ein.

Fritz Bauer (1903-1968) war Jurist, jüdischer Intellektueller und Sozialdemokrat. Er wurde 1933 aus politischen Gründen inhaftiert und flüchtete drei Jahr später vor den Nationalsozialisten nach Skandinavien, wo er Krieg und Holocaust überlebte. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland setzte er sich für den Aufbau eines demokratischen Justizwesens und die Ahndung von NS-Verbrechen ein. Zu beiden Themen publizierte er ausführlich.
Joachim Rückert, geb. 1945, ist Rechtswissenschaftler. Von 1982 bis 1993 war er Professor für Zivilrecht und Rechtsgeschichte an der Universität Hannover. Anschließend lehrte er bis zu seiner Emeritierung 2010 an der Goethe-Universität Frankfurt a.M. Neuere Rechtsgeschichte, Privatrechtsgeschichte der Neuzeit, Juristische Zeitgeschichte, Zivilrecht und Rechtsphilosophie. Von 2005 bis 2019 war er Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats des Fritz Bauer Instituts.
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