Zu den Erwartungen an die 'ureigene' Aufgabe von Tatrichter:innen

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Kritik an den Unzulänglichkeiten des Umgangs von Jurist:innen mit Zeugenaussagen sowie an der diesbezüglichen mangelhaften Juristenausbildung wird seit Jahrzehnten vielfach vorgebracht. Eine systematische Prüfung im Sinne der Bestimmung der erforderlichen Qualifikationen in rechtlicher wie rechtpsychologisch-fachwissenschaftlicher Hinsicht und eine daran anknüpfende empirische Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse mit Blick auf den Kenntnisstand von Richter:innen bzw. den Inhalten ihrer Ausbildung lag bislang noch nicht vor. Dieser Lücke in der rechtswissenschaftlichen wie auch rechtstatsächlichen Forschung in einem zentralen Aspekt des Strafverfahrens wendet sich der Autor zu.
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