Westeigentum in der DDR

Die Behandlung des Vermögens von Republikflüchtlingen, Ausreisenden, Westdeutschen und Ausländern in der DDR. Dissertationsschrift

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Die Gründung der DDR zerriss nicht nur zahllose Familien, in hunderttausenden Fällen trennte sie auch Grundstücke auf unabsehbare Zeit von ihren Eigentümern. Insbesondere das Vermögen von Republikflüchtlingen, Ausreisenden, BRD-Bürgern und Ausländern befand sich für die Eigentümer durch die deutsche Teilung unerreichbar jenseits des "Eisernen Vorhangs". In der DDR wurde dieses Westeigentum Gegenstand einer streng geheimen staatlichen Enteignungsmaschinerie. Unbemerkt von der Öffentlichkeit wurden unzählige Vermögenswerte westlicher Eigentümer systematisch erfasst, überschuldet und anschließend in Volkseigentum überführt. Auf der Grundlage umfangreicher Archivbestände schildert Julian Schwarze den Umgang mit dem Westvermögen in der DDR von 1949 bis 1990. Die Darstellung verortet das Westvermögen in einem Spannungsfeld zwischen Ideologie, Politik und Recht. Hierdurch wird deutlich, dass das Westvermögen schon in der DDR längst nicht nur ein juristisches Problem war. Erstmalig liegt
damit eine umfassende Untersuchung jener Vermögensschädigungen vor, deren Rückabwicklung unter dem Schlagwort der offenen Vermögensfragen zu den umstrittensten Fragen der Wiedervereinigung zählte.

Julian Schwarze ist derzeit Rechtsreferendar am Landgericht Heidelberg. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaft in Heidelberg, Lille (Frankreich) und Leipzig promovierte er an der Universität Jena im Bereich der DDR-Rechtsgeschichte.
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