Verfassungsschutz und Demokratie.

Voraussetzungen und Grenzen für die Einwirkung der Verfassungsschutzbehörden auf die demokratische Willensbildung.

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Wenn der Verfassungsschutz politische Parteien und Meinungen als verfassungsfeindlich bewertet, nimmt er hoheitlich auf die politische Willensbildung Einfluss. Er warnt vor diesen Parteien und grenzt die von ihm als extremistisch bewerteten Meinungen aus dem öffentlichen Diskurs aus. Dieser Kampf gegen den Extremismus dient dem Schutz der Demokratie, wenn er sich gegen tatsächliche Verfassungsfeinde richtet. Er schadet der Demokratie, wenn die Betroffenen zu Unrecht als Verfassungsfeinde stigmatisiert werden. Das Buch arbeitet die rechtlichen Voraussetzungen für die Beobachtung einer Organisation durch den Verfassungsschutz und für die öffentliche Darstellung der Organisation als extremistisch heraus. Der Autor präzisiert die rechtlichen Maßstäbe für diese Tätigkeit des Verfassungsschutzes und zeigt, dass es grundsätzlich verfassungswidrig ist, im Verfassungsschutzbericht über Organisationen zu berichten, deren Verfassungsfeindlichkeit nicht erwiesen ist.

Dietrich Murswiek is Professor Emeritus of Public Law. From 1990 to 2016 he held a chair in Constitutional and Administrative Law, German and International Environmental Law at the Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br. and was Director of the Institute of Public Law. From 1986 to 1990 he was Professor of Public Law at the Faculty of Law of the Georg-August-Universität Göttingen. Further information and list of publications: www.dietrich-murswiek.de
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