Verfassungsrechtlicher Grund sowie kompetenzielle und gewaltenteilige Grenzen innerbundesstaatlicher Verwaltungsabkommen

Herleitung und Konturierung einer begrenzten gubernativen Kooperationshoheit.. Dissertationsschrift

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Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern ist seit Jahrzehnten gängige Praxis in der Bundesrepublik Deutschland. Eine einheitliche Dogmatik hat sich indes bisher nicht entwickelt. Vielmehr ergibt sich sowohl durch die Erweiterung verfassungsrechtlicher Kooperationstatbestände, wie die Finanzhilfen und Gemeinschaftsaufgaben, als auch die Einführung vereinzelter einfachgesetzlicher Regelungen weiterhin ein starkes Bedürfnis einer Systematisierung innerbundesstaatlicher Kooperationsmittel. Hier übernimmt das Verwaltungsabkommen als wichtiges praktisches Instrument eine tragende Rolle. Die Arbeit zeigt, dass sich die Regierungen von Bund und Ländern auf eine eigene Kooperationshoheit berufen können, und entwickelt anhand dessen drei Fallgruppen der innerbundesstaatlichen Verwaltungsabkommen. Insbesondere die kompetenziellen und gewaltenteiligen Grenzen innerstaatlicher gubernativer Zusammenarbeit werden dabei herausgearbeitet und sollen zu einer besseren Systematisierung beitragen.
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