Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz

Kommentar für die Praxis

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Das Verwaltungsvollstreckungsrecht ist für die kommunalen Kassen in Thüringen von großer Bedeutung, denn auch für die Thüringer Kommunen gilt der Grundsatz der Eigenvollstreckung. Das heißt, eigene Verwaltungsakte können selbst und durch eigene Organe vollstreckt werden.Den Bediensteten in den kommunalen Vollstreckungsbehörden hilft der vorliegende Praxiskommentar, auftretende Probleme bei der Realisierung sowohl von öffentlich-rechtlichen als auch von privatrechtlichen Forderungen zu lösen. Mit der ausführlichen Kommentierung und den kompetenten Erläuterungen des Gesetzestextes geben die beiden Autoren fachlichen Rat an die Hand, der Praktiker im Alltag zuverlässig unterstützt.

Von Hans-Jürgen Glotzbach, u. a. langjähriger Referent für dsa Verwaltungszwangsverfahren im Fachverband der Kommunalkassenverwalter e. V., und Torsten Heuser, Dipl.-Verwaltungswirt (FH), stellvertretender Vorsitzender des Bundesausschusses für das Verwaltungszwangsverfahren des Fachverbandes der Kommunalkassenverwalter e. V. und Kassenverwalter der Verbandsgemeinde Aar-Einrich.
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