Strafbare Sprechakte

Dogmatik und Legitimation von Äußerungsdelikten. Habilitationsschrift

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Sprache ist das zentrale Instrument sozialer Interaktion. Jede Form der Regulierung von Sprache, jedes Verbot, das eine Äußerung bei Strafe verbietet, bedeutet die Einschränkung sozialen Handelns. Worte können die Wirklichkeit abbilden, diese aber auch verformen. Sie können uns zu erwünschten, aber auch zu schädlichen Handlungen veranlassen. Sie können wie Medizin, aber im Einzelfall auch wie Gift wirken. Es besteht also durchaus ein Bedarf an strafrechtlicher Sozialkontrolle von Äußerungen. Andererseits sind solch einer Regulierung auch Grenzen zu ziehen, damit sich das Individuum im freiheitlich demokratischen Rechtsstaat weiterhin entfalten kann. Der Autor geht diesem Bedürfnis und jenen Grenzen nach, indem er zunächst die unterschiedlichen Ausprägungen pönalisierter Äußerungen im deutschen Recht aufzeigt, sie sodann einer - v.a. sprechakttheoretisch inspirierten - Systematisierung zuführt, um schließlich eine Theorie der Legitimation von Äußerungsdelikten zu formulieren.

Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg; Rechtsreferendariat (OLG-Bezirk Nürnberg); 2013 Promotion; 2014 Zweite Juristische Staatsprüfung; 202? Habilitation; Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie, Universität des Saarlandes.
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