Reform des Bundesverfassungsgerichts?

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Zum »siebzigsten Geburtstag« des Bundesverfassungsgerichts reflektieren zwölf Jurist(inn)en und Sozialwissenschaftler/innen seinen Reformbedarf. Ihre Ergebnisse sind drei Abteilungen zugeordnet: Eine Bestandsaufnahme fasst zunächst im Sinne einer Vermessung der Forschungslandschaft die verschiedenen Analyseperspektiven zusammen, zu denen sowohl staatstheoretische, politikwissenschaftliche, rechtssoziologische und historische Analysen ebenso gehören wie der Versuch einer Selbstbeschreibung des Bundesverfassungsgerichts. Ihr schließen sich in der zweiten Abteilung Beiträge zur Organisation des Gerichts an, die die Richterwahl, Verfassungsbeschwerden, das Verhältnis zwischen Verfassungsrichter(inne)n und ihren Wissenschaftlichen Mitarbeiter(inne)n sowie das Institut des Amicus curiae auf Reform-Optionen prüfen. In der dritten Abteilung werden Legitimationsaspekte des Bundesverfassungsgerichts diskutiert, die aktuell Gegenstand intensiv geführter Diskussionen sowohl unter Jurist(inn)e
n wie unter Sozialwissenschaftler(inne)n sind.

Robert Christian van Ooyen, Prof. Dr., Studium der Politikwissenschaft und Philosophie sowie des Staats-, Europa- und Völkerrechts in Wien, Duisburg, Bonn und Basel; 1988-1989 Postgraduierten-Stipendiat des Europarats am Institut für internationales Recht und internationale Beziehungen der Universität Basel bei Luzius Wildhaber; 1991 Promotion zum Dr. phil. bei Hans-Peter Schwarz. Lehrtätigkeiten in Köln, Duisburg, Berlin (FU), Dresden; Professor für Staats- und Gesellschaftswissenschaften an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, FB Lübeck; seit 2017 Honorarprofessor für Politikwissenschaft an der TU Dresden, insb. im Masterstudiengang "Politik und Verfassung"; Co-Herausgeber des »Jahrbuch Öffentliche Sicherheit« (JBÖS) und Mitglied der Redaktion von »Recht und Politik« (RuP); Forschungsschwerpunkte: Staatstheorie, Verfassungspolitologie, Öffentliche Sicherheit.

Dr. Oliver W. Lembcke lehrt Politikwissenschaft an der Ruhr Universität und ist Visiting Professo
r und Research Fellow an der VU Amsterdam. Seit Gründung des DVPW-Arbeitskreises »Politik und Recht« im Jahr 2013 Mitglied des Sprecherteams. Forschungsschwerpunkte: Demokratietheorie, Judicial Govervance, Ideengeschichte des Konstitutionalismus. Neuere Veröffentlichungen: Repräsentation und Demokratie, in: Neubauer et al. (Hrsg.): Im Namen des Volkes - Zur Kritik politischer Repräsentation, Tübingen 2021, 3-48; Böckenförde's Ethos of Legality, in: ARSP Beiheft 167, 2021, 63-80; Recht politikwissenschaftlich erforschen, Recht und Politik, Beiheft Nr. 5, 2020 (Co-Hrsg.); Zeitgenössische Demokratietheorie. Bd. 2: Empirische Demokratietheorien, Wiesbaden 2016 (Co-Hrsg.)

Thomas Gawron, studierter Jurist und Soziologe, ist Dozent für Recht an Berliner Hochschulen und Senior Counsellor des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen (UfU) Berlin. Zu seinen einschlägigen Veröffentlichungen gehören: »Die Wirkung des Bundesverfassungsgerichts« (zusammen mit Ralf Rogowski) (2007); »Const
itutional Courts in Comparison: The U.S: Supreme Court and the German Federal Constitutional Court« (zusammen mit Ralf Rogowski) (Ed.) (2016); »Private und Bundesverfassungsgericht« (2021); »Bundesverfassungsgericht und Organisierte Interessen II. Natur-/ Tierschutz- und Umweltvereinigungen sowie Verbände des Wirtschafts- und Arbeitslebens« (2021).
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