Rechtsphilosophie nach Hegel

200 Jahre Grundlinien der Philosophie des Rechts

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Im Oktober 1820 erschienen Hegels »Grundlinien der Philosophie des Rechts« erstmals im Druck. Nach der Erläuterung des Autors handelte es sich bei dem Werk um einen »Leitfaden« für die Hörer seiner Vorlesungen. 200 Jahre später lässt sich die Frage stellen, in welche Richtungen dieser Leitfaden seine Leser seitdem geführt hat, also welche Perspektiven durch das Werk eröffnet wurden und weiterhin werden, und wo die Leser den Faden haben fallenlassen, statt ihm weiter zu folgen. Dafür reicht es nicht, lediglich festzustellen, dass die »Grundlinien« auch das gegenwärtige Denken begleiten müssen, also jeder, der heute etwa über Freiheit, Person und Handlung, Gerechtigkeit, Universalismus oder den modernen Staat nachdenken will, zu einer Auseinandersetzung mit Hegels Werk herausgefordert ist. Gefragt ist vielmehr zugleich etwas Anderes: Inwiefern ist eine Rechtsphilosophie nach Hegel - im Doppelsinn von post und secundum - gegenwärtig noch möglich - oder sogar nötig?

Ino Augsberg ist Inhaber des Lehrstuhls für Rechtsphilosophie und Öffentliches Recht an der CAU zu Kiel.Mansoor Koshan ist wiss. Mitarbeiter am Lehrstuhl für Rechtsphilosophie und Öffentliches Recht an der CAU Kiel.Jörg Philipp Terhechte ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Leuphana Universität Lüneburg.Klaus Vieweg ist Professor (em.) für Philosophie an der Universität Jena.
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