Rechtliche Optionen für Kooperationsbeziehungen zwischen deutschem Staat und muslimischen Gemeinschaften

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Trotz vieler Fortschritte in Einzelfragen scheinen die Verhandlungen über die Beziehungen zwischen dem deutschen Staat und muslimischen Vereinen und Verbänden auch zwölf Jahre nach der erstmaligen Einberufung der Deutschen Islam Konferenz einige grundsätzliche Probleme nicht überwinden zu können. Um diesen Herausforderungen auf die Spur zu kommen, untersuchen Wissenschaftler und Praktiker aus verschiedenen Disziplinen auf einer Tagung der Konrad-Adenauer-Stiftung Wege zur Integration muslimischer Gemeinschaften in das deutsche Religionsverfassungsrecht. Welche Merkmale für eine Religionsgesellschaft sind aus juristischer Sicht unerlässlich, wie weit treffen diese Kriterien auf muslimische Gemeinschaften zu, welche Alternativen bieten sich? So lauten die Grundfragen. Die Skepsis vieler Muslime hinsichtlich einer Anpassung islamischer Organisationen an die Erwartungen des deutschen Staates spiegeln ihre teilweise in den Herkunftsländern geschichtlich geprägten Erfahrungen. Im Vergle
ich können die Beziehungen der jüdischen Gemeinden zum deutschen Staat einen Weg für nicht christliche Religionsgemeinschaften zeigen. Beispiele aus Österreich und Luxemburg weisen einen für diese Länder spezifischen Weg. Die konkreten gegenwärtigen Schwierigkeiten präsentieren die Berichte aus Bund und Ländern, die sich vor allem auf Anstaltsseelsorge und Religionsunterricht beziehen. So ist ein Panorama an Argumenten entstanden, das es weiterzuentwickeln gilt.
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