Pflichten und Haftung des faktischen Geschäftsführers bei der GmbH

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Der im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführer übernimmt nicht immer die praktische Handhabe und Willensbildung innerhalb eines Unternehmens. Die eigentlichen Drahtzieher können auch Gesellschafter oder gänzlich externe Personen sein. Für dieses Phänomen hat sich der Begriff des "faktischen Geschäftsführers" etabliert. Dieser haftet grundsätzlich neben dem formell bestellten Geschäftsführer, wodurch ein weiterer Haftungsadressat geschaffen wird. Das Ziel dieser Arbeit ist die Aufarbeitung der Frage, unter welchen Voraussetzungen von faktischer Geschäftsführung gesprochen werden kann und welche haftungsrechtlichen Konsequenzen sich daraus ableiten können. Daher richtet sich dieses Buch vor allem an Unternehmer:innen und Rechtsberater:innen.
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