Personalvertretungsgesetz Berlin

Basiskommentar mit Wahlordnung und ergänzenden Vorschriften

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Auf neuestem Stand - gute Personalvertretung in BerlinVorteile auf einen Blick: Verständliche Darstellung, klare Orientierung Rechtsprechung umfassend ausgewertet Mit Wahlordnung und Hinweisen auf das Berliner RichtergesetzAuf neuestem Stand erläutert der Basiskommentar die Vorschriften des Personalvertretungsgesetzes Berlin - praxisnah und gut verständlich. Die fünfte, aktualisierte und überarbeitete Auflage berücksichtigt sämtliche Änderungen des Gesetzes, zuletzt durch das Gesetz zur Verstetigung der Sicherstellung der personalvertretungsrechtlichen Interessenvertretung in der Berliner Landesverwaltung. Die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts sowie des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, und die einschlägige Literatur sind eingearbeitet.Damit bietet der Kommentar eine zuverlässige Orientierung für alle, die mit dem Personalvertretungsgesetz Berlin praktisch arbeiten. Personalräte, Jugend- und Auszubi
ldendenvertretungen wie auch andere Gremien lernen ihre Rechte kennen und nutzen. Auch den Dienststellen der Landes- und Kommunalverwaltungen gibt der Kommentar Informationen und Empfehlungen für die Zusammenarbeit mit den Vertretungen und Organisationen der Beschäftigten.Der Anhang enthält den Text der Wahlordnung, Erläuterungen zur Zusammenarbeit der Personalräte mit den Richter- und Staatsanwaltsräten, zum besonderen Kündigungsschutz von Interessenvertretern und zu den - auch nach der Neufassung des BPersVG gültigen und deshalb - anwendbaren Bestimmungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes.Die Autorin/die Autoren:Wolfgang Daniels, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.Sandra Kunze, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Berlin.Enrico Pätzel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.Marko Witt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.Der Basiskommentar ist Bestandteil des Online-Moduls »Personalratswissen online - Berlin«

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Notar a. D., in Sozietät seit vielen Jahren mit Rechtsanwalt Enrico Pätzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht.Seit mehr als 30 Jahren engagierter konsequenter Interessenvertreter nur für Arbeitnehmer/-innen (und Beamte/-innen). Schwerpunktmäßig tätig auch als Berater, Gutachter und Prozessvertreter für zahlreiche Betriebs- /Personalräte (bundesweit), auch für Interessenausgleich/Sozialplan. Mitglied des ÖTV und später ver.di. Langjähriges Mitglied im Berufsbildungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Berlin und ihr Vertreter in der Schulkonferenz des OSZ Recht. Zusatzqualifikation als Konfliktmoderator sowie als Begleiter bei Organisationsänderungen.(Allein-)Autor des (Basis-)Kommentars PersVG Berlin 2010. Autor zahlreicher Artikel in Der Personalrat.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, in Sozietät mit den Rechtsanwälten Wolfgang Daniels und Marko Witt, beide Fachanwalt für Arbeitsrecht. Seit mehr als vierzehn Jahren tätig in einer ausschließlich auf die Interessenvertretung für Arbeitnehmer/-innen (und Beamte/-innen) spezialisierten Sozietät. Schwerpunktmäßig tätig als Berater, Gutachter und Prozessvertreter für zahlreiche Betriebs-und Personalräte (bundesweit). Umfangreiche Vertretung von Betriebs- und Personalräten als Vertreter in Einigungsstellen¬verhandlungen. Beratung/vertretung beim Abschluss von Betriebs-/ Dienstvereinbarungen sowie Verhandlungen zum Interessenausgleich/Sozialplan. Mitglied bei ver.di. Stellvertretendes Mitglied im Berufsbildungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Berlin. (Mit-)Autor des (Basis-)Kommentars PersVG Berlin in der 2. Auflage.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
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