Pandemie und Staatshaftung

Zur Haftung des Staates für infektionsschützende Maßnahmen mit wirtschaftlichen Folgen

  • Noch nicht erschienen. Erscheint laut Verlag am 25.06.2024.
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Die Arbeit untersucht das Infektionsschutzrecht aus staatshaftungsrechtlicher Sicht und prüft, ob das Staatshaftungsrecht etwas zur Folgenbewältigung bei Pandemien beitragen kann. Trotz bestehender Entschädigungsregelungen im Infektionsschutzgesetz, fehlen Anspruchsgrundlagen bei generellen Betriebsschließungen. Das Staatshaftungsrecht könnte Lösungen bieten, wobei das Ausmaß der Einschränkungen die Grenzen der Staatshaftung herausfordert. Betriebsbeeinträchtigende Maßnahmen mögen zwar gerechtfertigt sein, bei unzumutbarer Belastung der Gewerbetreibenden ist eine Ausgleichspflicht dennoch verfassungsrechtlich geboten. Infektionsschutzmaßnahmen können im Einzelfall zu unzumutbaren Belastungen führen, da einzelne Unternehmen besonders intensiv und ungleich in Anspruch genommen werden. Das Infektionsschutzrecht muss überarbeitet werden, um die Balance zwischen Handlungsfähigkeit des Staates in Krisenzeiten und dem notwendigen Sonderopfer der Betroffenen im Infektionsschutz zu gewährl
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Anna Katharina Lintz studierte von 2014 bis 2020 Rechtswissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg mit einem Erasmus-Semester an der Université de Poitiers in Frankreich. Nach der ersten juristischen Staatsprüfung 2020 arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie der Universität Heidelberg. Nach der Promotion 2023 begann sie den juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht in Hanau.
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