NS-Justiz und Rechtsbeugung

Die strafrechtliche Ahndung deutscher Justizverbrechen nach 1945. Dissertationsschrift

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Die strafrechtliche Ahndung des durch die Justiz im Dritten Reich begangenen Unrechts gilt als gescheitert. Obwohl im nationalsozialistischen Deutschland der "Dolch des Mörders unter der Robe des Richters verborgen" war, wurde nach dem Krieg kaum ein Vertreter der Justiz verurteilt. Dieser Umstand wurde vielfach vereinfachend mit der biografischen Belastung der nach 1945 über ihre ehemaligen Kollegen urteilenden Richter erklärt. Zu wenig Beachtung fand bisher die rechtliche Argumentation, die den Urteilen zugrunde lag und die sich vor allem auf eine aus dem Straftatbestand der Rechtsbeugung abgeleitete Privilegierung stützte. Alexander Hoeppel analysiert die Strafrechtsdogmatik der nach 1945 gefällten Urteile, zeichnet die bis zum heutigen Tage fortlaufenden Entwicklungslinien nach und bewertet sie als "strafrechtliche Selbstimmunisierung".

Geboren 1984; Studium der Neueren und Neuesten Geschichte, der Politischen Wissenschaft und der Philosophie; Wissenschaftliche Mitarbeiter am Zentralinstitut für Angewandte Ethik und Wissenschaftskommunikation an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg; Projektleiter des Model United Nations Projektes der Universität Erlangen-Nürnberg (FAUMUN); Lehrbeauftragter für Verhandlungslehre ebenda; seit 2017 selbstständiger Verhandlungstrainer; 2018 Promotion.
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