Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern

Handkommentar

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Die Einhaltung der Datenschutzregeln stellt die öffentliche Verwaltung vor Herausforderungen. Der erste Kommentar zum Datenschutzgesetz in Mecklenburg-Vorpommern (HK-DSG M-V) liefert die notwendige Orientierung, indem erdie Bezüge zum Europarecht (DS-GVO und JI-RL) herstelltdas Verhältnis zum Bundesrecht (BDSG) klärteine präzise Erläuterung des Landesdatenschutzrechts bietet.Komplexe Problemlagen, die sich etwa durch die fortschreitende Digitalisierung stellen, werden aus erster Hand analysiert. Die hohe Expertise der Autorinnen und Autoren garantiert den Fokus auf praxisgerechte Lösungen. So ist der Kommentar das ideale Hilfsmittel für alle, die mit dem Landesdatenschutzrecht in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten.Wer vom Handkommentar profitiert:Universitäten, Kommunen, Gerichte, Anwält:innen, Unternehmen, Verbände sowie deren Datenschutz- und IT-Beauftragte.Hohe Expertise:Thomas Brückmann; RiBayVerfGH Prof. Dr. Dirk Heckmann; Justiziarin Lydia Kämpfe; Christian von Niessen; Constan
ze Oehlrich, MdL; René Weichelt und Susanne Wolters.
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