Kreditsicherung

durch Schuldbeitritt, Bürgschaft, Patronatserklärung, Garantie, Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung, Eigentumsvorbehalt, Pool-Vereinbarungen, Pfandrecht an beweglichen Sachen und Rechten, Hypothek

  • Noch nicht erschienen. Erscheint laut Verlag am 31.12.2024.
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Das Recht der Kreditsicherung spielt insbesondere in der juristischen Beratungspraxis eine entscheidende Rolle und umfasst all diejenigen Rechtsformen, deren Hauptzweck es ist, die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass der Gläubiger, z.B. der Verkäufer und Inhaber einer (Kaufpreis-)Forderung, zu seinem Recht (Kaufpreiszahlung) kommt - sei es, dass der Schuldner (Käufer) seiner Leistungspflicht (Zahlung des Kaufpreises) nachkommt, sei es, dass ein anderer als der Schuldner die Schuld erfüllt, sei es, dass der Gläubiger zum Zwecke der Befriedigung seines Anspruchs auf bestimmte Vermögensgegenstände des Schuldners zugreifen kann.
Das vorliegende Werk behandelt mit großer Klarheit und der notwendigen Balance zwischen Wissenschaftlichkeit und Praxisnähe die Rechtsinstitute, die der Aufgabe dienen, den Kredit eines Schuldners zu sichern. Besonders behandelt werden die Kreditsicherung durch
-Schuldbeitritt,
-Bürgschaft,
-Patronatserklärung,
-Garantie,
-Sicherungsübereignu
ng,
-Sicherungsabtretung,
-Eigentumsvorbehalt,
-Pool-Vereinbarungen,
-Pfandrechte an beweglichen Sachen und Rechten,
-Hypotheken und Grundschuld.

Dr. jur. Klaus Tiedtke ist Professor an der Universität Würzburg.
Dr. jur. Dietrich Reinicke ist em. o. Prof. an der Universität Münster/Westf. und Bundesrichter am Bundesgerichtshof a. D.
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