Korrelative Systeminterferenzen

Zum Verhältnis von Öffentlichem Recht und Privatrecht am Beispiel des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts. Habilitationsschrift

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Die Unterscheidung von Öffentlichem Recht und Privatrecht ist eine der grundlegenden Differenzierungen der deutschen Rechtsordnung. Wenngleich anerkannt ist, dass die Teilrechtsordnungen vielfältige Überschneidungen aufweisen und sich gegenseitig ergänzen, bereitet ihre Koordinierung nach wie vor erhebliche Schwierigkeiten. Dominik Schäfers entwickelt auf der Grundlage allgemeiner rechtstheoretischer Überlegungen zum Verhältnis von Öffentlichem Recht und Privatrecht sowie zum Umgang mit Normregimekollisionen erstmals konsistente Metanormen, wie mit Überschneidungen der Teilrechtsordnungen umzugehen ist, wie Konflikte zwischen ihnen aufzulösen sind und wie sich wechselseitige Beeinflussungen methodisch und dogmatisch begründen lassen. Besonderes Augenmerk legt er auf die unionsrechtliche Dimension. Das Finanzdienstleistungsaufsichtsrecht dient dabei als Referenzbeispiel.

Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Münster; 2008 Erstes Staatsexamen; 2010-12 Referendariat im Bezirk des OLG Hamm sowie Masterstudiengang Versicherungsrecht; 2012 Zweites Staatsexamen; 2013 Promotion; 2013-19 Akademischer Rat a.Z. am Institut für Internationales Wirtschaftsrecht der Universität Münster; 2019 Habilitation; 2020 Entlastungsprofessur für Zivilrecht an der Universität Frankfurt a.M.
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