Hinweisgeberschutzgesetz: HinSchG

Handkommentar

  • Noch nicht erschienen. Erscheint laut Verlag im Juli 2024.
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Das neue HinweisgeberschutzgesetzDas HinSchG ist die erste umfassende Regelung zum Schutz von Whistleblower:innen in Deutschland. Es verbietet Repressalien gegenüber Hinweisgeber:innen und verpflichtet Unternehmen und Behörden, ein internes Meldesystem für Whistleblower:innen zu errichten.Der neue HandkommentarDer HK HinSchG erläutert hochaktuell die neuen Vorschriften. Die Hinweisgeber-Richtlinie der EU, die durch das HinSchG umgesetzt wird, ist durchgängig berücksichtigt.Die SchwerpunkteDer Handkommentar geht unter anderem auf folgende Aspekte ein, die in der Praxis absehbar eine entscheidende Rolle spielen werden:Typische Konstellationen, in denen Hinweisgeber:innen Schutz genießenVoraussetzungen, unter denen sich Hinweisgeber:innen an die Öffentlichkeit wenden dürfenAnforderungen an die Errichtung interner MeldestellenAusgestaltung des Meldesystems innerhalb von KonzernenEinzelne Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgeber:innenBeratung aus einer HandDer HK orientiert sich an der ko
nkreten Beratungskonstellation. Die Bezüge zum Arbeits-, Datenschutz- und Geschäftsgeheimnisrecht sind präzise verortet, praxisgerechte Lösungsvorschläge unter dem Gesichtspunkt aller in Betracht kommenden Normen entwickelt.Hohe ExpertiseDie Autor:innen sind Spezialist:innen für Arbeitsrecht und Compliance:Dr. Christoph Aust, Rechtsanwalt, Lübeck | Kerstin Deiters, LL.M., Rechtsanwältin, Köln | Torsten Groß, LL.M., Rechtsanwalt, Düsseldorf | Daniel Grünewald, Rechtsanwalt, Köln | Dr. Christoph Katerndahl, Rechtsanwalt, Köln | Prof. Dr. Martin Reufels, LL.M., Rechtsanwalt, Köln | Markus Schmülling, Rechtsanwalt, Köln | Laura Soltysiak, Magister iuris, Köln | Dr. André-M. Szesny, LL.M., Rechtsanwalt, Düsseldorf | Bernd Weller, Rechtsanwalt, Frankfurt a. M.Ein Muss fürFachanwält:innen für Arbeitsrecht, Rechts- und Personalabteilungen von Unternehmen, öffentliche Arbeitgeber:innen, Arbeitnehmervertreter:innen und Gewerkschaften, Datenschutzbeauftragte und Branchenverbände.
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