Gläubigergleichbehandlung außerhalb der Insolvenz

Zugleich ein Beitrag zur Dritthaftung des Abschlussprüfers

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Erste tiefgehende Untersuchung zur außerinsolvenzlichen Geltung der Gleichbehandlung von Gläubiger_innen

Die Durchsetzung von Forderungen folgt grundsätzlich dem Prioritätsprinzip. Die schnellsten Gläubiger_innen sollen die größte Chance auf Befriedigung ihrer Forderung haben. Lediglich in seltenen Fällen, wie der Insolvenz oder dem Deckungskonkurs, wird von diesem Prinzip abgegangen und von der Legislative eine anteilige Verteilung sowie eine Gleichbehandlung der Gläubiger_innen angeordnet. Dadurch soll insbesondere ein Wettlauf auf einen unzureichenden Haftungsfonds und ein Ausfall zu langsamer Gläubiger_innen vermieden werden. Stattdessen sollen alle einen bestimmten Anteil des vorhandenen Vermögens erhalten.

Dieses Werk untersucht, ob eine derartige Gleichbehandlung von Gläubiger_innen auch in anderen Fällen eines unzureichenden Haftungsfonds - wie der Dritthaftung von Abschlussprüfer_innen oder der Repartierung bei be
schränkter Gattungsschuld - einschlägig sein könnte.

Dr. Lukas Lobnik studierte Wirtschaftsrecht und Betriebswirtschaftslehre an der Wirtschaftsuniversität Wien. Während seines Studiums absolvierte er mehrere Praktika in renommierten Rechtsanwaltskanzleien, Banken und internationalen Unternehmen in Wien, München, China und den USA (Virginia, New York). Nach Abschluss des Studiums war er Universitätsassistent prae doc am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der WU Wien und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Obersten Gerichtshof. Im Rahmen des Doktoratsstudiums verfasste er die vorliegende Dissertation. Derzeit ist er Referent in der Rechtsabteilung der Oesterreichischen Nationalbank.
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