Gelenkter Wille

Das Nudging-Konzept zwischen Selbstbestimmungsfreiheit und Rechtsstaatsprinzip. Dissertationsschrift

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Nicht nur die Privatwirtschaft, sondern auch staatliche Hoheitsträger bedienen sich längst der Formen indirekter Anreize und Anstöße, sogenannter Nudges. Diese sollen ganz ohne rechtlichen Zwang den Einzelnen lenken, indem sie für ihn kaum merklich Einfluss auf seinen Willen nehmen. Diese Wirkweise bedarf einer gesamtsystematischen Perspektive, die es - unter Achtung der Interdisziplinarität des Ansatzes - erlaubt, eine grundlegende verfassungsrechtliche Frage zu erörtern. Dem Grundgesetz liegt die Vorstellung von der interdependenten Beziehung zwischen der Selbstbestimmung des Einzelnen und der Institution des demokratischen Rechtstaates zu Grunde. Erst mit Einnahme dieser Perspektive wird sichtbar, inwiefern das Nudging-Konzept mit der Vorstellung vom selbstbestimmt, autonom handelnden Menschen als Leitidee des Grundgesetzes vereinbar ist.

Geboren 1992; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg und der National Taiwan University in Taipeh (Taiwan); Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Abteilung Staatsrecht an der Universität Bonn; derzeit Rechtsreferendariat im OLG Bezirk Schleswig (Landgericht Kiel).
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