FlexKapGG | Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz

Kurzkommentar

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Das neue FlexKapGG praxisorientiert kommentiert


Mit der Flexiblen Kapitalgesellschaft steht Gründer:innen seit 1.1.2024 eine neue Rechtsformvariante zur Verfügung, die insbesondere vor dem Hintergrund der Förderung von Start-ups und Gründer:innen in der Frühphase eingeführt wurde. Die Flexible Kapitalgesellschaft wurde auf dem Grundstock der GmbH aufgebaut, dieser stellenweise novelliert und um aktienrechtliche Aspekte ergänzt. Hinzu kommt mit den Unternehmenswert-Anteilen eine völlig neue Form der Kapitalbeteiligung.


Der Kurzkommentar zum Flexiblen Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) wurde mit besonderem Augenmerk auf praxisrelevante Fragestellungen verfasst. Der Kommentar bietet Rechtsanwender:innen einen fundierten und komprimierten Arbeitsbehelf in der Beratungspraxis zur Flexiblen Kapitalgesellschaft.

Heinrich Foglar-Deinhardstein ist Rechtsanwalt in Wien und Partner bei CERHA HEMPEL Rechtsanwälte. Schwerpunktmäßig ist er mit Gesellschafts- und Stiftungsrecht sowie (internationalen) Umstrukturierungen und M&A befasst. Er hat in Wien und London studiert. Als erster Österreicher hat er Kommentare zum GmbHG und zum AktG (mit-)herausgegeben. Er ist Mitglied des Beirats der Gesellschaftsrechtliche Vereinigung Österreichs (GVÖ) und der Österreichisch-Brasilianischen Gesellschaft für Gegenseitige Wirtschaftsbeziehungen - Associação de Comércio Austro-Brasileira. Fachvortragender und -autor.
Laura Gottardi ist als Rechtsanwaltsanwärterin bei der Frotz Rechtsanwälte OG tätig. Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit liegen in den Bereichen Gesellschafts- und Unternehmensrecht.
Alexander Gruber ist Senior Legal Counsel bei Speedinvest, einem der führenden early-stage Venture Capital Fondsmanager in Europa. Er befasst sich dort vorrangig mit Portfolio- Transaktionen im Raum EU, UK und USA (von Erstinvestments über Folgefinanzierungen bis zu Exits).
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