Mit der vorliegenden, vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Auftrag gegebenen Studie wurden die im Jahr 2016 reformierten strafrechtlichen Vorschriften über die Bekämpfung des Menschenhandels (
232 bis 233a StGB) einer kritischen Prüfung unterzogen. Zu diesem Zweck wurden unter anderem eine Aktenanalyse, zahlreiche Interviews mit Expert:innen und ein Workshop durchgeführt. Das Ergebnis der Forschung ist ernüchternd: Die vom Gesetzgeber mit der Reform verfolgten Ziele wurden zum Großteil nicht erreicht. Die Autor:innen schlagen daher mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels vor.