Digitale Sachherrschaft

Habilitationsschrift

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Zunehmend ist unser Alltag von vernetzten Geräten und dem Internet der Dinge durchzogen. Die Vernetzung eröffnet nicht nur neue Nutzungsmöglichkeiten. Sie macht den Nutzer beim Gebrauch des Geräts auch vom Willen des Anbieters abhängig. Der Anbieter kann das Gerät sperren, indem er die integrierte Software blockiert oder den Cloud-Zugang verweigert. So verwandelt er ein High-Tech-Endgerät in Elektroschrott. Vielfach greift in diesen Fällen das Vertragsrecht. Doch was, wenn zwischen Nutzer und Anbieter kein Vertrag besteht? In diesem Fall ist der Nutzer auf einen Schutz über Besitz oder Eigentum angewiesen. Inwiefern der digitale, also software- oder netzbasierte Gebrauch überhaupt einem solchen Schutz unterliegt, beantwortet Konrad Duden in der vorliegenden Untersuchung.

Geboren 1983; Studium der Chemie (Vordiplom) und der Rechtswissenschaft in München, Heidelberg, Bilbao und Cambridge; 2011 erstes Staatsexamen (Heidelberg); 2012 Master of Laws (Cambridge); 2012-21 Wissenschaftlicher Assistent, dann Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg; 2015 Promotion (Heidelberg); 2016 zweites Staatsexamen (Hamburg); 2021 Habilitation (Hamburg); Professor für Bürgerliches Recht und Internationales Privatrecht an der Universität Leipzig.
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