Die Speicherung von Strom aus Sicht des Zivilrechts

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Zivilrechtliche Untersuchungen der Stromspeicherung fehlen bislang gänzlich. Der bisherige juristischen Diskurs übersieht, dass der Speicherung eine Vielzahl ungelöster zivilrechtlicher Fragestellungen gegenübersteht, die in ihrer dogmatischen Dimension die Bedeutung der bislang diskutierten energierechtlichen Fragestellungen überragen dürfte. Ausgangspunkt der Problematik ist die Erkenntnis, dass Energien nicht dem Sachbegriff des BGB unterfallen, sodass eine Vielzahl der nach wie vor auf Sachen zugeschnittenen Vorschriften des BGB keine Anwendung findet. Die vorliegende Untersuchung arbeitet die zivilrechtlichen Probleme der Stromspeicherung auf schuldrechtlicher sowie sachenrechtlicher Ebene heraus und entwickelt erste Handlungsempfehlungen.
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