Die Medien des Rechts: Computernetzwerke

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Das Projekt "Die Medien des Rechts" ist aus der Idee hervorgegangen, einen intrinsischen Zusammenhang zwischen Medien und Recht zu unterstellen und aufzuzeigen. Unter dieser Prämisse ist ein Medium wie Schrift nicht einfach ein Kanal, in dem rechtliches Wissen kommuniziert wird, sondern hat vielmehr selbst rechtsbildende Konsequenzen. Medien formatieren den Raum, in dem sich praktisches (Regel-)Wissen und damit auch Recht als kulturelles Phänomen ausbildet. Ohne Laut-sprache keine Rechtsformeln, ohne Schrift kein Konditionalprogramm, ohne Buch-druck kein nationalstaatliches Rechtssystem -und ohne Computernetzwerke kein fragmentiertes Weltrecht. Das sind die Zusammenhänge, denen "Die Medien des Rechts" nachgehen. Erst über eine Reihe von Erschlossenheiten, über Metaphern, findet ein Zeitalter Zugang zu einer gemeinsamen Welt. Es ist der Aufstieg eines weltweiten Verbundes aus digitalen Medien, der den Verständnishorizont der gegenwärtigen Rechtskultur als Netzwerkkultur ermöglicht
und bestimmt. Darin löst die Kultur der Netzwerke die Massenkultur ab, die ihrerseits seit dem späten 19. Jahrhundert begonnen hat, die auf dem Buchdruck beruhende liberale Rechtskultur zu transformieren. Die Allgegenwart der neuen Computernetzwerke hat, wie zuvor der Aufstieg der Massenmedien, einen Bruch in der Geschichte des Wissens ausgelöst: Eine neue Epistemologie ist im Begriff zu entstehen, eine neuartige kollektive Wahrnehmung von faktischen wie normativen Bedeutungszusammenhängen, die die Medien des Rechts zu erfassen und auf die sie zugleich mit einem Umbau des Rechtsdiskurses auf netzwerkadäquate Vorstellungen zu reagieren suchen. Das ist der Rahmen, den der vierte Band "Die Medien des Rechts" ausleuchtet und damit die ersten drei Teile des Projekts "Sprache", "Schrift" und "Buchdruck" fortführt. Neben einer Reihe von eher allgemeinen Reflexionen zu einer Theorie der Kulturevolution, zur Medientheorie, zur neuen Wissensordnung der Netzwerkkultur sowie zur Theorie des v
er-netzten "relationalen" Subjekts, wird die neue Rechtskultur der Computernetzwerke an einigen zentralen Phänomenbereichen veranschaulicht: Die Zukunft der Verfassung in einer sich globalisierenden Welt und der Wandel von Staatlichkeit und Demokratie sind ebenso Gegenstand des neuen Buches von Thomas Vesting wie die Entwicklung von Ehe und Familie, von Schule und Universitäten sowie die Medienverfassung unter der Bedingung einer sich in hohem Maße selbst organisierenden Internetkommunikation.

Thomas Vesting, Dr. rer., ist seit 2002 Professor für Öffentliches Recht, Recht und Theorie der Medien an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Forschungsgebiete: Medienrecht, Verfassungsrecht, Rechtstheorie, informationsrechtliche Grundlagen des Verwaltungsrechts.
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