Die grundrechtsschaffende Gewalt.

Vorschlag für eine Methodik zur Prüfung der Schaffung neuer Grundrechte durch die Verfassungsgerichte.

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Verfassungsgerichte können »Motor« oder »Bremse« für soziale, technische und rechtliche Veränderungen sein. Bei der Kreation neuer Grundrechte üben die Verfassungsgerichte eine »mitkonstituierende Gewalt« aus. Diese mitkonstituierende Gewalt äußert sich in der Kontrolle von Verfassungsänderungsgesetzen, in der Verfassungswandlung und vornehmlich in der Kreation neuer Grundrechte. Die Kreation neuer Grundrechte durch die »grundrechtsschaffende Gewalt« (d.h. Verfassungsgerichte) wirft wichtige Probleme und Herausforderungen für die Dogmatik. Bislang hat sich diese nicht mit diesen Problemen befasst, obwohl sie nicht nur in der Theorie, sondern auch in der grundrechtlichen Praxis von großer Bedeutung sind. Um eine unverhältnismäßige Expansion des Grundrechtskatalogs und die Etablierung unnötiger oder praktisch wirkungsloser Grundrechte zu vermeiden, müssen die Verfassungsgerichte über eine spezifische Methodik verfügen.
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