Die Einwilligung Minderjähriger in ärztliche Heileingriffe am Beispiel der Coronaschutzimpfung.

Dissertationsschrift

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Zu den Corona-Schutzimpfungen Minderjähriger entwickelte sich bald eine einheitliche Rechtsprechung der Familiengerichte. Diese wird dargestellt und in Bezug gesetzt zu Entwicklung und Zulassung der Impfstoffe sowie den Empfehlungen der STIKO. Die Begründung der einzelnen Entscheidungen wird analysiert und einer umfassenden Kritik unterzogen. Die Entwicklung der straf- und zivilrechtlichen Gerichtspraxis zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Minderjährige allein in ärztliche Heilbehandlungen einwilligen dürfen, wird nachgezeichnet; Schwächen der Argumentation werden aufgezeigt. Die gesetzgeberische Entwicklung wird dargestellt. Unter Heranziehung von Verfassungsrechtsprechung und Kinderrechtskonvention wird begründet, dass Minderjährige mit vorliegender Einwilligungsfähigkeit allein über die Corona-Schutzimpfung entscheiden dürfen. Bezugnehmend auf die schulischen Bildungserwartungen wird dargelegt, dass Einwilligungsfähigkeit mit 14 Jahren vorliegt.
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