Der Grundsatz der Komplementarität

Der Internationale Strafgerichtshof im Spannungsfeld zwischen Effektivität und Staatensouveränität

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Der Grundsatz der Komplementarität regelt das Verhältnis zwischen dem Internationalen Strafgerichtshof und der nationalen Strafgerichtsbarkeit und ist damit eine wichtige Stellschraube für das gesamte Funktionieren der internationalen Strafgerichtsbarkeit. Die spärlichen Regelungen im Rom-Statut, mit dem der Internationale Strafgerichtshof gegründet wurde, lassen dabei viele Fragen offen. Diese herauszuarbeiten und einer stets gut begründeten und praktikablen Antwort zuzuführen, hat sich der Autor mit seiner Arbeit verschrieben. Er setzt sich dabei umfassend mit den zwischen Effektivität des Verfahrens einerseits und der Staatensouveränität andererseits auftretenden Problemen auseinander.Die Arbeit wurde im Jahr 2010 mit dem Forschungspreis der Universitätsstiftung der Universität Augsburg ausgezeichnet (Mietek-Pemper-Preis).
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