Das ultima ratio-Prinzip im Strafrecht

Inhalts- und Begriffsbestimmung am Beispiel der §§ 113, 114 StGB

  • Noch nicht erschienen. Erscheint laut Verlag im Juni 2024.
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Strafrecht ist ein notwendiger Bestandteil moderner Gesellschaften. Gleichwohl ist die Strafe besonders eingriffsintensiv, weshalb ihr Einsatz nur als ultima ratio staatlichen Handelns erfolgen soll. Diesem Bekenntnis stehen aktuelle kriminalpolitische Bestrebungen entgegen. Tatbestände werden neu eingeführt und verschärft, wie die

113, 114 StGB belegen. Diesen Tendenzen kann mit dem ultima ratio-Prinzip ein kriminalpolitisches Argument entgegengesetzt werden, das angesichts der desintegrativen Wirkungen des Strafens einen maßvollen Strafrechtseinsatz anmahnt. Es adressiert dabei sowohl die Legislative als auch die Justiz, die als rechtsetzende Gewalt einen starken Einfluss auf die gesellschaftlichen Auswirkungen des Strafrechts hat.
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