Das Recht der Reformation in Frankreich und die Vollendung des modernen Staates

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Die französische Rechtsgeschichte ist in Deutschland noch immer zu wenig bekannt: Die Erfindung der Gewaltentrennung wird Montesquieu zugeschrieben, nicht Claude de Seyssel, der dies aufgrund der Abnabelung der französischen Kirche von Rom um 1515 erstmals vertrat. Der Beginn der Diskussionen zur Verfassung und von Grundrechten liegt nicht im 18. Jahrhundert, sondern bei Jean Calvin bzw. dem Schock nach dem Bartholomäusnacht-Massaker. Ziel war der Erhalt des Königreichs unter einem Monarchen, der den verschiedenen Religionen als Rechtsgemeinschaften ebenso wie den Bürgern durch Recht gesicherte Möglichkeiten eines sicheren Lebens in Religionsvielfalt versprach. Mathias Schmoeckel analysiert das Vordringen der Reformation in der Rechtsordnung und Jurisprudenz, analysiert den Begriff "mos gallicus", und beschreibt dann die Veränderungen des französischen Rechts in Bezug auf die Methoden und Quellen der Rechtswissenschaftler sowie die Auswirkungen auf die Religions- und Staatsordnung
sowie ausgewählte Fragen des Zivil- und Strafrechts. Er zeigt, dass das "goldene Zeitalter" der französischen Jurisprudenz durch Guilleaume Farel und Calvin im Sinne einer "Reformation des Lebens" entwickelt wurde, um die herkömmliche Rechtsordnung zu überdenken und feste Rechte für Katholiken und Protestanten gleichermaßen zu gestalten. Dabei wirkten insbesondere die methodischen Anregungen des Philipp Melanchthon; die Juristen um ihn waren bekannt und wurden herangezogen, um sie weiterzuentwickeln. Die Auseinandersetzung mit dem Humanismus ging auch in Frankreich eine Verbindung mit der Reformation ein und führte zu einer neuen Wertschätzung der lokalen Rechtstraditionen. Alle Zweige der Rechtswissenschaft entwickelten neue Anregungen und bedeutende Literatur, die für die weitere juristische Entwicklung in Europa grundlegend wurden. Die insoweit fast unbekannte französische Reformation tritt hier in ihrer Bedeutung für die europäische Geistesgeschichte und Staatsentwicklung in
den gleichen Rang neben die deutsche und die englische Reformation.

Geboren 1963; Studium der Rechtswissenschaft in Bonn, Genf und München; 1993 Promotion; 1999 Habilitation; Geschäftsführender Direktor des Instituts für Deutsche und Rheinische Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht, sowie des Rheinischen Instituts für Notarrecht an der Universität Bonn.
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