Das neue Erwachsenenschutzrecht (f. Österreich)

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Ab Juli 2018: Erwachsenenvertretung statt Sachwalterschaft

Mehr Selbstbestimmung, verstärkte Unterstützung, verbesserter Schutz Minderjähriger in Betreuungseinrichtungen. Mit dem neuen Erwachsenenschutzrecht wird die Erwachsenenvertretung zum 1. 7. 2018 an die Stelle der Sachwalterschaft treten.

Partizipation und Inklusion kennzeichneten den Gesetzwerdungsprozess, was sich im Buch widerspiegelt. Leicht verständlich und kompakt gibt es einen Einblick in die Änderungen und erklärt das neue Recht in einfacher Sprache. Die übersichtliche Darstellung erleichtert den Einstieg und das "Umlernen" in der beruflichen Praxis.Hintergrund, Aufbau und Inhalt der Reform Paragrafenspiegel zum Vergleich auf einen Blick Übersichtstabelle zum neuen "Viersäulenmodell" Das neue Erwachsenenschutzrecht in einfacher SpracheSchutz der persönlichen Freiheit von MinderjährigenGesetzestext der wichtigsten Änderungen ab 1. 7. 2018 2. ErwSchG mit punktgenau zugeordneten Erläuterungen
Mit
dem ersten kompakten Praxisüberblick zum neuen Erwachsenenschutzrecht sind Sie bestens gerüstet.

Barth, PeterLStA Dr. Peter Barth, Leitender Staatsanwalt im BMJ, Leiter der Abteilung für Familien-, Personen- und Erbrecht; vormals Richter in Familienrechtssachen; Schriftleiter der iFamZ.
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