Das Jagdrecht im Freistaat Sachsen (SächsLJagdG)

Erläuterte Textausgabe

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Der Freistaat Sachsen hat sein seit 1992 geltendes Landesjagdgesetz einer grundsätzlichen Novelle unterzogen. Neben der Aufnahme des Wolfes als jagdbare Tierart erfolgten umfangreiche Änderungen im Bereich Wildschutz und der Nachsuche. Darüber hinaus wurde das Gesetz um Einzelregelungen ergänzt, wie z.B. das Verbot von Totschlagfallen, das Verbot von Bleischrot oder der Entfall der Abschussplanung für Rehwild. Das Werk erscheint ab der 3. Auflage als erläuterte Textausgabe, die dann z.B. auch die zur Zeit anstehenden Änderungen in
6a Bundesjagdgesetz zur Pflichtmitgliedschaft von Grundeigentümern in Jagdgenossenschaften verständlich und praxisnah erläutern wird.

Dr. Thomas Rincke und Helge Rübartsch, beide Rechtsanwälte, sind als Jäger, Ausbilder, Jagdpächter sowie Hundeführer Experten im Jagdrecht und mit den Problemen der jagdlichen Praxis in Sachsen bestens vertraut.
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