Cool ins juristische Examen

Ein Ratgeber der etwas anderen Art

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Der Weg zum fertigen Juristen ist steinig, ist er doch gepflastert mit Klausuren. So bedeutet in Bayern das 2. Staatsexamen u. a., elf Klausurfälle lösen zu müssen, in jeweils fünf vollen Stunden. Neben den juristischen Kenntnissen, die hier gefordert sind, stellt das Examen eine physische und psychische Kraftanstrengung und Belastung dar. Dieser Ratgeber fußt auf meinen Erfahrungen aus über 25 Jahren Prüfertätigkeit, in denen ich mehrere Tausend Klausuren korrigiert habe, und soll vor allem die mentalen Fähigkeiten stärken. Das Ziel ist, die anstehenden Klausuren zu bewältigen und sich nicht von ihnen überwältigen zu lassen. Mit einmaligem Durchlesen ist es allerdings nicht getan. Wichtig ist, dass die darin enthaltenen Empfehlungen verinnerlicht werden, d. h., sie sich jedes Mal wieder aufs Neue ins Gedächtnis zu rufen und sie bewusst anzuwenden.Wer so gar nichts mit Juristerei im Sinn hatte, war Wilhelm Busch. Er war ein Meister der Sprache, spielte mit ihr. In dieser Hinsicht
besteht dann doch eine kleine Nähe zur juristischen Arbeit: Deren Hauptwerkzeug ist die Sprache. Buschs Geschichte von Balduin Bählamm zeigt die verblüffende Aktualität des "verhinderten Dichters": ob ein Vers geschrieben oder für Klausuren gelernt werden soll - wie leicht wird sich abgelenkt und die Arbeit vertagt. Die Bildergeschichte soll daher zum Schmunzeln, aber vor allem zum Durchhalten im Prüfungsstress anregen.

Weißenfels, EikeEike Weißenfels studierte in Erlangen und legte 1980 das 2. JuristischeStaatsexamen in Nürnberg ab. Im November 1980 wurde sie zur Richterin am Arbeitsgericht Nürnberg ernannt. Mehrere Jahre nahm sie am Arbeitsgericht Weiden das Amt der Direktorin wahr. Ab Oktober 2008 war sie am LandesarbeitsgerichtNürnberg tätig. Als Arbeitsgemeinschaftsleiterin erteilte sie mehrere JahreRechtsreferendaren Unterricht im Arbeitsrecht. Mitte der 1990er Jahre wurde sie als Prüferin im Juristischen Staatsexamen bestellt. Zunächst war sie in beiden Examina tätig, später ausschließlich für das Zweite Staatsexamen.
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