Betriebsverfassungsgesetz

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Zum WerkDieser Kommentar bietet ausgewogene Lösungen für Konfliktfälle und genießt in der Praxis gleichermaßen breite Akzeptanz bei Arbeitgebern, Betriebsratsgremien und Arbeitsgerichten. Er ist das bewährte Handwerkszeug für alle, die sich mit dem Betriebsverfassungsgesetz beschäftigen.Vorteile auf einen Blickschneller Zugriff durch präzisen, praxisbezogenen Stilausgewogene Lösungen für KonfliktfälleErläuterungen aus erster Hand: Das Autorenteam hat das Betriebsverfassungsrecht in Gesetzgebung und Rechtsprechung maßgeblich mitgestaltetZur NeuauflageDie Neuauflage berücksichtigt die neuesten Entwicklungen im Betriebsverfassungsrecht und bringt den vielzitierten Kommentar auf den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Literatur. Enthalten sind unter anderem Ausführungen zum:digitalen Zugangsrecht für Gewerkschaften
129 BetrVG bzgl. der digitalen BR-Sitzung,Weiterbildungsgesetz und dem neu eingeführten Qualifizierungsgeld nach
82a SGB III,Lieferkettengesetz und zum Beteiligungsre
cht des WA nach
106 Abs. 2 Nr. 5b BetrVG,Thema Arbeitszeiterfassung.Des Weiteren befasst sich die Neuauflage mit:dem Hinweisgeberschutzgesetz inkl. Meldestelle im Unternehmen und Auswirkungen auf das BetrVGder Umsetzung der Vereinbarkeitsrichtlinie von Familie und Berufder Erweiterung der Zuständigkeiten der Antidiskriminierungsstelleder Umsetzung der Arbeitsbedingungsrichtlinieder mobilen Arbeit und dem Arbeitsschutzder Novellierung des UmwG und dem Gesetz über die Mitbestimmung der ArbN bei grenzüberschreitendem Formwechsel und grenzüberschreitender Spaltungdem BGH-Urteil zur Betriebsratsvergütungneuen Entwicklungen im Beschäftigtendatenschutz und im Recht der MassenentlassungNoch mehr als bisher orientiert sich der Kommentar an den Bedürfnissen der Praxis, u.a. bzgl. der Auswirkung der geänderten Wahlvorschriften (Wahlanfechtungsverfahren). Hinzu kommen Praxisprobleme, wie z.B. Social-Media-Nutzung, Digitalisierung, Arbeitsschutz, Telearbeit, BYOD etc., soweit diese von kolle
ktivrechtlicher Relevanz sind.ZielgruppeFür Betriebsratsgremien, Gewerkschaften, Arbeitgeberseite und deren Verbände, Personalverantwortliche, Arbeitsgerichte, Anwaltschaft sowie die gesamte arbeitsrechtliche Praxis und Wissenschaft.
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