Betreiberpflichten für Alt- und Gebrauchtmaschinen

Wesentliche Veränderungen, Gesamtheit von Maschinen und Maschinen ohne CE-Kennzeichnung

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Maschinenbetreiber stehen vor der Herausforderung, die verschiedenen rechtlichen Situationen beim Einkauf, Betrieb und Umbau von Maschinen im Alltag zu berücksichtigen. Werden bestimmte Kriterien nicht beachtet, kann der Betreiber von Maschinen zum Hersteller werden und ist damit verpflichtet, alle rechtlichen Vorgaben der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG umzusetzen. In der Praxis fehlen zudem bei vielen Maschinen die CE-Kennzeichnung und die EG-Konformitätserklärung nach der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.Die Erläuterungen von Experten bieten mit kurzen, klaren und eindeutigen Darstellungen der Sachlage, Praxisbeispielen und einem Fragen-/Antwortenteil zu grundlegenden Aspekten (FAQ) für den Nutzer Planungs- und Rechtssicherheit bei dem Betrieb von Maschinen.Die Zielgruppe umfasst neben dem Maschinenbetreiber Einkäufer von Maschinen, Verantwortliche in der Instandhaltung, CE-Koordinatoren und CE-Verantwortliche, Firmen aus dem Bereich Retrofit, Verantwortliche (Hersteller) fü
r die Gesamtheit von Maschinen sowie Konstrukteure von Maschinen.

Autoreninfo: Torsten Gast, PHOENIX CONTACT GmbH, Bad Pyrmont Dipl.-Ing. Berthold Heinke, Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM), Düsseldorf a.D.Dipl.-Ing. Alois Hüning, Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM), Dortmund
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