Verantwortung und Haftung der Sicherheitsingenieure

Unterstützungs-, Beratungs-, Berichts-, Prüfungs-, Warn- undSorgfaltspflichten der Fachkräfte für Arbeitssicherheit als Stabsstelleund Unternehmerpflichten in der Linie - mit 20 Gerichtsurteilen undStraf

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Verantwortliche Elektrofachkräfte müssen in Erfüllung ihrer Managementaufgaben eng mit Fachkräften für Arbeitssicherheit zusammenarbeiten - VEFK könnten auch selbst Funktionen als Sicherheitsingenieur übernehmen.Sicherheitsingenieure erhalten ihre Verantwortung auf zwei Wegen: Erstens über die Bestellung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) als Stabsstelle mit Beratungs- und Unterstützungsaufgabe und zweitens bei Übernahme zusätzlicher Aufgaben außerhalb des ASiG inklusive Erfüllungspflichten und Ausübung von Um- und Durchsetzungsbefugnissen mit Linienfunktion in der Unternehmenshierarchie - durch Vertrag oder "gelebte Organisation".Von überragender Bedeutung ist die Unterscheidung der Rechtsposition: "interne Sifa", die als Arbeitnehmer im Unternehmen das Haftungsprivileg genießen, und "externe Sifa", die als Dienstleister hohe Haftungsrisiken haben - insbesondere für sie sind die Empfehlungen zur Vertragsgestaltung und Haftpflichtversicherung wichtig.Nach den Grundsätzen zur Be
stellung und Rechtsstellung der Sicherheitsingenieure werden alle "Dimensionen" des Aufgabenumfangs besprochen:- Sachliche Dimension: Bezugspunkte der Unterstützungsaufgabe = Wobei?- Personelle Dimension: Wer im Interesse von wem beraten wird = Wer?- Räumliche Dimension: Bereiche und Orte der Unterstützung = Wo?- Zeitliche Dimension: Beginn und Ende der Pflichten = Wann?- Aufgabendimension: Art und Inhalt der Pflichten = Was ist zu tun?- Instrumentelle Dimension: Mittel zur Unterstützung = Womit?- Kraft- und Tiefen-Dimension: Wirkungsgrad = Wie intensiv?Was wirklich von Sicherheitsingenieuren verlangt wird, ergibt sich nicht aus ASiG, Bestellung und Vertrag, sondern realisiert sich erst durch Rechtsprechungspraxis. Analysiert werden 20 Gerichtsurteile mit Aussagen zu Verantwortung, Pflichtenkatalog und Pflichtenintensität, Haftungsrisiken, strafrechtlicher Garantenstellung, Schadensersatzansprüchen, Fahrlässigkeitsverschulden, Absicherungsstrategien und Versicherungsfragen.

Prof. Dr. Thomas Wilrich ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und u. a. in den Bereichen Arbeitsrecht/Arbeitsschutz/Betriebssicherheit sowie Produktsicherheits- und Produkthaftungsrecht/Technisches Recht tätig.
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