Volksentscheid und Volksbegehren

Ein Beitrag zur Auslegung der Weimarer Verfassung und zur Lehre von der unmittelbaren Demokratie

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»Volksentscheid und Volksbegehren« von Carl Schmitt ist zuerst 1927 erschienen. Die Auslegung moderner Verfassungen führt zu grundsätzlichen Fragen der Demokratie. Die in dieser schmalen Schrift skizzierten Antworten werden in Schmitts »Verfassungslehre« von 1928 durch Weiterführung und Systematisierung der Begriffe für Volk, Demokratie, Öffentlichkeit und Akklamation deutlich. Auch die Aufnahme der Seiten 79 bis 83 als Kapitel 10 »Demokratie und Finanz (1927)« in den Sammelband »Positionen und Begriffe« von 1939 zeigt, wie wichtig dem Verfasser die Überlegungen in diesem kleinen Werk gewesen sind.

In der neuen Auflage sind die Korrekturen berücksichtigt, die vom Autor in sein Handexemplar eingetragen wurden.

Carl Schmitt, geboren am 11.7.1888 in Plettenberg, lehrte als Professor für Verfassungs- und Völkerrecht in Greifswald (1921), Bonn (1922), Berlin (Handelshochschule, 1926), Köln (1932) sowie an der Universität Berlin (1933-1945). Er gehört zu den anregendsten und zugleich umstrittensten politischen Denkern dieses Jahrhunderts in Deutschland. Vor allem seine Definitionen der Begriffe Politische Romantik und Politische Theologie, Souveränität, Diktatur, Legalität und Legitimität sowie des Politischen (»Freund-Feind-Theorie«) hatten starken Einfluß weit über die Grenzen Deutschlands und seines Faches hinaus. Carl Schmitt starb 96jährig am Ostersonntag, dem 7. April 1985, in seinem Geburtsort.
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