Vertrauen in der Betrieblichen Sozialen Arbeit

Schweigepflicht - Datenschutz - Zeugnisverweigerungsrecht

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Betriebliche Soziale Arbeit basiert auf Vertrauen. Die Mitglieder einer Organisation und deren An- und Zugehörige müssen darauf vertrauen können, dass alles, was sie den Fachkräften der Betrieblichen Sozialen Arbeit offenbaren, nicht an Vorgesetzte, Kolleg_innen oder an Dritte gelangt. Doch wann können Menschen, wem und warum in der Arbeitswelt vertrauen? Diese Fragen stellen sich in der Praxis der Betrieblichen Sozialen Arbeit. Anhand konkreter Fallbeispiele werden Themen wie Verschwiegenheitsverpflichtung, Datenschutz oder Zeugnisverweigerungsrecht anschaulich erklärt.

Dr. Martin Klein ist Professor für Soziale Arbeit an der Katholischen Hochschule NRW und 1. Vorsitzender des Vorstands des Bundesfachverbandes Betriebliche Sozialarbeit e.V. (bbs).
Prof. Dr. Barbara Schermaier-Stöckl ist seit 2020 Professorin für Recht am Fachbereich Sozialwesen der KatHO NRW Abteilung Köln, ihre Arbeitsschwerpunkte sind Recht in der Sozialen Arbeit mit dem Schwerpunkt Sozialrecht, insb. Sozialversicherungsrecht, Rehabilitations- und Teilhabenrecht sowie Familien- und Kinder- und Jugendhilferecht.
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