Technik-Verantwortung

Sicherheitspflichten der Ingenieure, Meister und Fachkräfte - Organisation und Aufsicht durch Management und Führungskräfte

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Dieses Buch erläutert für alle Technik-Verantwortlichen, wann in unserem Rechtssystem persönliche Verantwortung wodurch und wie für wen und gegenüber wem durch welche Rechtsgrundlagen entsteht, welchen Umfang sie hat und welche Rechtsfolgen möglich sind. Mit der Analyse der Gerichtspraxis kann man einschätzen, was im Ernstfall "real" gefordert wird. Verantwortung heißt "Antwort geben". Es geht um die Rechtsfrage, wann und wer durch wen und wie "zur Verantwortung gezogen" werden kann - also, ob die Antwort in Haftung besteht.Entstehung, Inhalt, Umfang und Rechtsfolgen persönlicher Technikverantwortung werden erläutert für:- Hersteller, Importeure und Händler (Produktverantwortung),- Arbeitgeber bzw. Unternehmer (Betreiberverantwortung),- Dienstleister, Einrichter, Prüfer, Instandhalter (Serviceverantwortung),- alle in Form von Organisations-, Personalführungs- und Aufsichtspflichten.Sämtliche Haftungsvoraussetzungen werden verständlich und mit Rechtsprechungsbeispielen erläutert -
Grundlagen, Größe und Grenze persönlicher Verantwortung, Pflichtverletzung bzw. Rechtswidrigkeit, Schaden bzw. Rechtsgutsverletzung, Kausalität und objektive Zurechnung, Schuld in Form der Fahrlässigkeit.- Fachverantwortung für Tun eines jeden Beschäftigten heißt Handlungs-/Ausführungspflichten, Entscheidungs-/Auswahlpflichten und Vorbereitungs-, Prüfungs-, Melde- und Nachfragepflichten.- Garantenverantwortung für Unterlassen bedeutet Organisations-, Durchsetzungs- und Führungspflichten der Anlagen- und Bereichsverantwortlichen (Betreiberpflichten) und der Weisungsbefugten (Vorgesetztenpflichten).Die Analysen Hunderter Gerichtsurteile aus der Rechtsprechungspraxis zu Technikunfällen runden das Werk ab - darunter zahlreiche Produkthaftungsfälle sowie Arbeitsunfälle aus den Bereichen Explosionsschutz, Verkehr, Maschinenbau, Schweißen und Elektrotechnik.

Prof. Dr. Thomas Wilrich ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und u. a. in den Bereichen Arbeitsrecht/Arbeitsschutz/Betriebssicherheit sowie Produktsicherheits- und Produkthaftungsrecht/Technisches Recht tätig.
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