Präklusion im Baurecht

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Das Bauverfahren wird in der Praxis von einem Begriff begleitet: der Präklusion. Doch was ist die Präklusion eigentlich und wozu dient sie? Präklusion kommt aus dem Lateinischen - praecludere - und bedeutet ausschließen. Mit der Präklusion soll in erster Linie die übergangene Partei (im Bauverfahren der übergangene Nachbar) vermieden werden. Sie dient daher der Rechtssicherheit. Umso wichtiger, dass im Bauverfahren alle Voraussetzungen für ihre Anwendung vorliegen.




Das Werk bietet einen umfassenden Überblick über
die allgemeinen verfahrensrechtlichen Bestimmungen den Kreis der Nachbarn und ihre Parteistellung in den einzelnen Bundesländern die Vorschriften zur Abhaltung einer mündlichen Verhandlung auf Bundesländerebenedie Präklusionsregelungen und ihre Folgen.


Dr. Tatjana Katalan ist auf Verwaltungsrecht spezialisierte Rechtsanwältin, Partnerin und Leiterin der Praxisgruppe Öffentliches Recht der E+H Eisenberger + Herzog Rechtsanwalts GmbH mit Sitz in Wien, Graz und Klagenfurt. Das Werk entstand unter Mitarbeit ihrer Teammitglieder Dr. Marie-Sophie Reitinger, Dr. Reinhard Jantscher und Niklas Gamillscheg.
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