Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

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Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts durch das JStG 2020Mit dem Jahressteuergesetz 2020 hat der Gesetzgeber das Gemeinnützigkeitsrecht umfassend reformiert und insbesondere für gemeinnützige Körperschaften eine Vielzahl neuer Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsoptionen geschaffen. Wesentliche Verbesserungen ergeben sich dabei für jegliche Formen von Kooperationen zwischen steuerbegünstigten Körperschaften. Der Brennpunkt stellt die mit dem Jahressteuergesetz verabschiedeten Neuerungen im Gemeinnützigkeitsrecht praxisnah und strukturiert dar. Dabei erläutert das qualifizierte Autorenteam nicht nur die Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern geht insbesondere auch auf die praktischen Auswirkungen ein. Gestalterische Empfehlungen unter Einbeziehung der teils konkreten Anwendungsvorgaben des BMF zur Umsetzung der Reform runden das Werk ab und unterstützen den Praktiker bei der bestmöglichen Nutzung der neuen Vorschriften.Aus dem Inhalt:- Ergänzung der gemeinnützigen
Zwecke gem.
52 AO- Änderung und Erweiterung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes gem.
57 Abs. 3 und Abs. 4 AO- Erleichterungen beim Förderzweck gem.
58 AO- Ergänzung der Zweckbetriebskataloge gem.
68 AO- Erhöhung der Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe- Erhöhung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale- Erhöhung des erleichterten SpendenabzugsInhaltsverzeichnis:I. Einleitung: Hintergrund der ReformII. Änderung des
52 Abs. 2 AOIII. Änderung des
55 AO/
64 AOIV. Änderung des
57 AOV. Änderung des
58 AOVI. Neueinführung eines
58a AOVII. Änderung des
60a AOVIII. Änderung des
68 AOIX. Fazit und Ausblick
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