19. Januar 1919: Frauenwahlrecht

Ein Meilenstein zur Gleichberechtigung

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Die Einführung des Frauenwahlrechts 1919 durch die Weimarer Reichsverfassung war ein Meilenstein für die deutsche Gesellschaft. Auch wenn damit noch keine vollkommene Gleichberechtigung der Geschlechter erreicht war, so hatten die Frauen nun doch die Möglichkeit, neue Wege zu gehen und sich bisher verschlossene Bereiche zu erobern. Damit war immerhin die Grundlage für eine weitere Verbesserung der Frauenrechte gelegt.Die Autorinnen zeigen auf der Basis von zum Teil wenig genutzter Originalquellen eindrücklich auf, mit welcher Kreativität die Frauen die Hindernisse bis zur Erlangung des Wahlrechts überwanden, welche Ereignisse schließlich zum Wahlrecht führten, wie die Arbeit der Parlamentarierinnen aussah und welche neue Chancen sich für die Frauen schließlich ergaben.

Prof. Dr. Sabine Liebig und Dr. Brigitte Übel lehren und forschen an der Pädagogischen Hochschule in Karlsruhe.
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